Therapie Wolf
Hauptstraße 1
97775 Burgsinn
09356 / 934390
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Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 8.00 – 19.00 Uhr
Vielen Patienten*innen ist nicht bekannt, dass die Inanspruchnahme von physiotherapeutischen Leistungen auch ohne ärztliche Verschreibung erfolgen kann. Die selbstständige Diagnostik und Therapie ist möglich, wenn die Zusatzqualifikation „Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie“ für staatlich anerkannte oder diplomierte Physiotherapeuten vorliegt.
Eine physiotherapeutische Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist seit 2009 für alle physiotherapeutischen Anwendungen und jene Krankheitsbilder, die zu unserem Aufgabenbereich gehören, möglich. Damit liegt jedoch nicht die Erlaubnis vor, Anwendung von anderen Verfahren aus der Natur- oder Alternativheilkunde wie beispielsweise Spagyrik oder Homöopathie anzuwenden.
Der Unterschied zwischen einem Physiotherapeuten ohne Zusatzbezeichnung und einem Physiotherapeuten mit Heilpraktikererlaubnis besteht in folgenden Punkten:
Wir als praktizierende sektorale Heilpraktiker sind in der Lage und auch befugt, die Anamnese (Vorgespräch) durchzuführen. Darüber hinaus obliegt es uns, die Beratung und Untersuchung durchzuführen sowie die Therapie selbstständig zu planen und durchzuführen.
Weil wir nicht an ärztliche Verordnungen gebunden sind, können wir Anzahl und Behandlungsdauer unabhängig und damit freier gestalten. Wir sind somit in der Lage, die Behandlung den individuellen Bedürfnissen unserer Patienten anzupassen. Auch auf die speziellen Erfordernisse, die viele Erkrankungen/Einschränkungen mit sich bringen, können wir gezielter eingehen.
Zu den weiteren Vorteilen für unsere Patienten*innen gehören:
Kurz gesagt: Die Vorteile für den Sektoralen Heilpraktiker und auch die Patienten*innen liegt darin, dass die fantastischen Möglichkeiten der physiotherapeutischen Behandlung genauso eingesetzt werden, wie der Therapeut es für richtig hält und wie sie von den Patienten*innen individuell benötigt werden.
Auch in der Praxis eines Sektoralen Heilpraktikers sind gewisse Bereiche in der Anwendung ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn komplexe Krankheitsprozesse zusätzliche Untersuchungs- und Behandlungstechniken erfordern. So können wir keine Röntgenbilder anfertigen, keine Spritzen geben und auch kein Blut abnehmen. Auch eine Akupunktur kann von uns nicht durchgeführt werden. Des Weiteren sind alle Behandlungen untersagt, die nicht ausdrücklich in unseren Aufgabenbereich fallen. Dazu gehören beispielsweise Haut- und Geschlechtskrankheiten.
Weil keine Verordnung von einem Arzt vorliegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) die Kosten für eine Behandlung beim Sektoralen Heilpraktiker nicht. Allerdings bieten viele der gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern*innen eine Zusatzversicherung an, die lediglich einen geringen monatlichen Beitrag kostet. Wenn gewünscht, kann diese zusätzliche Versicherung auch die Kosten für einen Heilpraktiker übernehmen.
Sie haben Fragen zum Thema oder möchten einen Behandlungstermin vereinbaren? Rufen Sie uns gerne unter der 09356 / 934390 an oder nutzen Sie unser Terminvereinbarungsformular.